Häufige Fragen und Antworten zur ePA

Was ist die elektronische Patientenakte?

Mit der elektronischen Patientenakte erhalten Versicherte einen digitalen Ordner, in dem persönliche Gesundheitsdaten einrichtungsübergreifend abgelegt werden – ob Arztbriefe oder Befundberichte beispielsweise vom letzten Besuch beim Hausarzt oder Orthopäden, Entlassbriefe aus dem Krankenhaus oder eine Liste mit den elektronisch verordneten Medikamenten. Auch die Versicherten können Daten einstellen, zum Beispiel Vitaldaten aus Fitness-Apps. Sie entscheiden, welche Daten in ihre ePA reinkommen und wer Einsicht nehmen darf. Praxen beispielsweise haben Zugriff auf alle Informationen in der ePA, sofern der Versicherte dem nicht widersprochen oder bestimmte Dokumente verborgen hat.

Zuletzt aktualisiert am 20. November 2025 von "Ihrer Familienpraxis".

Was unterscheidet die ePA von der Behandlungsdokumentation des Arztes?

Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte Akte. Sie kann die Anamnese, Befunderhebung und Behandlung des Arztes unterstützen. Sie ersetzt aber nicht die Behandlungsdokumentation des Arztes im Praxisverwaltungssystem. Ärzte sind nach Gesetz und Berufsordnung verpflichtet, alle medizinisch relevanten Informationen für die Behandlung eines Patienten zeitnah zu dokumentieren – elektronisch oder auf Papier. An dieser Pflicht ändert sich mit der ePA nichts.

Zuletzt aktualisiert am 20. November 2025 von "Ihrer Familienpraxis".

Was ändert sich beim innerärztlichen Informationsaustausch?

Die ePA ändert nichts an der innerärztlichen Kommunikation. Ein Arzt kann nicht sicher sein, dass der weiterbehandelnde Kollege Zugriff auf die ePA hat oder eine von ihm eingestellte Information wahrnimmt. Auch hat der Versicherte das Recht, Daten zu löschen. Ist ein professioneller Informationstransfer zwischen Kollegen oder zwischen medizinischen Einrichtungen nötig, muss weiterhin eine direkte Kommunikation stattfinden.

Zuletzt aktualisiert am 20. November 2025 von Thomas Öing.

Welchen Nutzen hat die ePA, wenn Ärzte nicht sicher sein können, dass alle Diagnosen und Befunde in der ePA hinterlegt sind?

Aktuell ist es häufig der Fall, dass dem behandelnden Arzt Dokumente aus vorangegangenen Behandlungen fehlen oder gar nichts vorliegt. Mitunter bringen die Patienten einen Berg von alten Befunden mit, die dann teilweise eingescannt werden. Mit einer funktionierenden ePA kann sich diese Situation erheblich verbessern, auch wenn die Akte nicht vollständig gefüllt sein sollte. Die ePA kann so die Anamnese, Diagnostik und Behandlung sinnvoll ergänzen.

Zuletzt aktualisiert am 20. November 2025 von "Ihrer Familienpraxis".

Welche Dokumente müssen Ärzte in die ePA einstellen?

Praxen sind per Gesetz verpflichtet, bestimmte Dokumente einzustellen. Das sind Befundberichte, Laborbefunde und elektronische Arztbriefe. Darüber hinaus gibt es Daten, die eine Praxis auf Wunsch des Patienten in die ePA einpflegen muss. Das Spektrum, das der Gesetzgeber vorsieht, ist breit: Es reicht von Daten aus Disease-Management-Programmen, Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen bis hin eAU-Bescheinigungen (Patienten-Kopie). Auch Kopien der Behandlungsdokumentation des Arztes zählen dazu.

In beiden Fällen gilt: Ärzte müssen die geforderten Dokumente und Daten nur einstellen, wenn sie diese selbst erhoben haben, wenn die Daten aus der aktuellen Behandlung stammen sowie in elektronischer Form vorliegen und wenn der Patient nicht gegen das Einstellen widersprochen hat.

Zuletzt aktualisiert am 20. November 2025 von "Ihrer Familienpraxis".

Müssen Praxen alles in die ePA stellen – also auch jeden Schnupfen?

Als Faustregel gilt: In die ePA gehört das, was Ärzte heute schon an Kolleginnen und Kollegen berichten und was für deren Mit- und Weiterbehandlung von Interesse sein kann. Das kann zum Beispiel der Befundbericht nach einer ambulanten Operation oder nach einer Koloskopie sein. Auf keinen Fall muss jede Erkrankung, jeder Patientenkontakt oder jede Untersuchung in der ePA festgehalten werden. Dafür ist die Behandlungsdokumentation da, die jeder Arzt in seinem Praxisverwaltungssystem führt. Die ePA soll vielmehr die Anamnese, Diagnostik und Behandlung unterstützen. Und so gehört auch nicht jeder Schnupfen in die ePA.

Zuletzt aktualisiert am 20. November 2025 von "Ihrer Familienpraxis".

Müssen Ärzte die ePA routinemäßig checken?

Nein, Ärzte sind nicht verpflichtet, routinemäßig und anlasslos in die ePA ihres Patienten zu schauen. Aus dem Patientengespräch können sich Gründe für eine Einsicht in die ePA ergeben. Zum Beispiel, wenn eine Patientin auf einen aktuellen Befund hinweist, der in der ePA steht. Dann kommt der Arzt mit der Einsichtnahme seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht nach.

Zusammengefasst heißt das: Ärzte entscheiden fallspezifisch und auf der Grundlage des Patientengesprächs, ob ein Blick in die ePA für die Behandlung hilfreich ist oder nicht. Grundlage der Behandlung ist und bleibt die Anamnese; die ePA kann diese lediglich ergänzen.

Zuletzt aktualisiert am 20. November 2025 von "Ihrer Familienpraxis".

Können Patienten die ePA auch ohne App nutzen?

Für die Nutzung der ePA ist die ePA-App nicht zwingend erforderlich. Die ePA wird dann genauso befüllt, und Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker etc. haben Zugriff. Der Versicherte kann die Daten allerdings nicht selbst einsehen, hochladen oder verwalten. Wer die ePA aktiv nutzen will, benötigt eine App seiner Krankenkasse. Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten zudem eine Desktop-Version an, mit der sie zusätzlich auch per Computer ihre ePA einsehen und verwalten können.

Zuletzt aktualisiert am 20. November 2025 von "Ihrer Familienpraxis".

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR

Termin
online buchen